Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Geschichtswissenschaften

Promotionen incoming

  1. Prüfen Sie, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Diese finden sich in der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät.

Voraussetzungen:

  • Den Nachweis eines in der Regel mindestens mit der Note „gut" abgeschlossenen Hochschulstudiums im jeweiligen Fach (Masterabschluss mit einer Gesamtstudienleistung BA/MA von 300 Studienpunkten, Magisterprüfung, Staatsexamen, Diplom oder äquivalenter Abschluss). Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss. Hierfür ist durch den zuständigen Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachs ein begründeter Antrag einzureichen.
  • Absolventinnen oder Absolventen ausländischer Hochschulen müssen einen Nachweis über die Gleichwertigkeit ihres wissenschaftlichen Hochschulabschlusses erbringen.
  • In Ausnahmefällen können in allen Fächern auch Doktorandinnen/Doktoranden mit fachfremden Abschlüssen zur Promotion zugelassen werden. Über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Zulassung entscheidet der für das Fach zuständige Prüfungsausschuss. Er kann Auflagen erteilen.
  • Nachweis über die zur Bearbeitung des Promotionsthemas erforderlichen Sprachkenntnisse. In begründeten Ausnahmefällen kann die Dekanin oder der Dekan auf Empfehlung des zuständigen Prüfungsausschuss von dieser Vorschrift abweichen.

 

  1. Finden Sie eine/n Betreuer/in.

Eine weitere Voraussetzung zur Zulassung zur Promotion und Eröffnung des Verfahrens am Institut für Geschichte ist eine Betreuungsvereinbarung. Eine Musterbetreuungsvereinbarung findet sich auf Seite 10f. der Promotionsordnung.

Um eine/n Betreuer/in zu finden, informieren Sie sich über die verschiedenen Forschungsbereiche am Institut: Link

Schließlich sollten sie ein Exposé vorbereiten:

  • Promotionsverfahren werden von mindestens zwei Hochschullehrer/innen betreut, wobei die Erstbetreuerin oder der Erstbetreuer für die voraussichtliche Dauer des Promotionsvorhabens in einem aktiven Dienstverhältnis an der Philosophischen Fakultät stehen muss.
  • Wenn Sie eine/n Betreuer/in gefunden haben, die/der sich bereits erklärt, Sie bei Ihrem Promotionsvorhaben zu begleiten, beraten und zu unterstützen, besprechen Sie das Arbeitsthema sowie den zeitlichen Ablauf zur geplanten Dissertation. Der/die Betreuer/in ist auch gleichzeitig Ihr/e Erstgutachter/in und Mitglied der Promotionskommisson.
  • Der/die Zweitgutachter/in muss kein Mitglied der Philosophischen Fakultät sein, sondern kann einer anderen Fakultät oder Hochschule angehören. Die Wahl der/des Zweitgutachers/in obliegt Ihnen.

 

  1. Stellen Sie einen Antrag im Prüfungsbüro für Promotionsangelegenheiten der Philosophischen Fakultät bei Frau Stefanie Weißmann.

Sie finden den Antrag hier. Auf Seite 2 muss der/die Betreuer/in unterzeichnen. 

Legen Sie folgende ausgefüllten Unterlagen im Prüfungsbüro für Promotionsangelegenheiten vor:

  • ausgefüllter und abgezeichneter Antrag auf Zulassung zur Promotion
  • Original + einfache Kopien der Hochschulzeugnisse (Zeugnis + Urkunde, BA + MA!), wenn Sie in die Sprechstunde kommen können oder beglaubigte Kopien der Hochschulzeugnisse (Zeugnis + Urkunde, BA + MA!), wenn Sie die Unterlagen per Post schicken.
  • Betreuungsvereinbarung
  • Sollten Sie einen fachfremden Hochschulabschluss erworben haben, kann gemäß § 3 Abs. 2 der Promotionsordnung 2010 eine Zulassung unter Auflagen erfolgen.
  • Sollten Sie einen ausländischen Hochschulabschluss erworben haben, müssen Sie sich die Äquivalenz bescheinigen lassen. Dazu reichen Sie bitte zusätzlich Transcripts und Diploma Supplements (BA und MA!) ein. Sobald eine positive Äquivalenzprüfung vorliegt, wird über Ihren Zulassungsantrag entschiede

 

  1. Immatrikulieren Sie sich.

Bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid vom Dekan/der Dekanin der Philosophischen Fakultät.

  • Wenn Sie nicht als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in an der HumboldtUniversität zu Berlin eingestellt sind, müssen Sie sich immatrikulieren. Zuständig dafür ist der Studierendenservice der Studienabteilung.
  • Die Immatrikulation müssen Promovierende innerhalb eines Monats nach der Entscheidung über die Zulassung zur Promotion unter Vorlage dieses Zulassungsbescheids im Studierendenbüro schriftlich beantragen. Nach erfolgter Immatrikulation muss die Matrikelnummer der Philosophischen Fakultät über das Prüfungsbüro für Promotionsangelegenheiten mitgeteilt werden.

 

 

  1. (Ggf. Anmelden beim ISS à International Scholar Service)