Der Briefwechsel zwischen Eduard Meyer und Otto Crusius (1885-1918)
Vorbemerkung
Die vorliegende Transkription des Briefwechsels zwischen Otto Crusius und Eduard Meyer stellt (nach der Erfassung der Korrespondenz zwischen Georg Ebers und Eduard Meyer) den zweiten abgeschlossenen Arbeitsschritt eines DFG-Projekts dar, das wichtige Briefbestände aus dem außergewöhnlich reichen Nachlaß von Eduard Meyer (1855-1930), des nach Theodor Mommsen bedeutendsten Althistorikers Deutschlands, sowie die noch vorhandenen Gegenbriefe Meyers in anderen Nachlässen EDV-gestützt aufbereitet. Mittels der kompletten Transkription dieser Archivalien soll für wissenschaftsgeschichtliche Studien zum Wilhelminischen Deutschland und zur Weimarer Republik im allgemeinen sowie für eine wissenschaftliche Biographie Eduard Meyers im speziellen der Zugriff auf diesen wertvollen, bisher noch nicht ausgeschöpften Quellenfundus wesentlich erleichtert werden. Das Projekt geht zurück auf einen Antrag von W. Nippel (Humboldt-Universität zu Berlin, Institut für Geschichtswissenschaften, Lehrstuhl Alte Geschichte).
Das Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, das den Hauptteil des Nachlasses von Eduard Meyer aufbewahrt, die Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek zu Berlin - Preussischer Kulturbesitz mit ihrem Teilnachlaß Ed. Meyer sowie die Abteilung für Handschriften und seltene Drucke der Bayerischen Staatsbibliothek München, die den Nachlaß von Otto Crusius betreut, erteilten die Publikationsgenehmigung und gaben jede erdenkliche Unterstützung.
Der Bearbeiter ist mehreren Kollegen zu Dank für ihre freundliche und bereitwillige Hilfe bei der Ausarbeitung des Manuskripts verpflichtet, allen voran L. und K. Hallof (wie die nachfolgend Genannten Berlin) für kritisches Mitlesen der Transkription und wertvolle Entzifferungshilfe bei besonders schwer lesbaren Stellen. W. Nippel und A. Kohring gaben Hinweise zur abschließenden Gestaltung der Edition.
Die studd. phil. D. Bahr, H. Blechschmidt, K. Gruihn, J. Herter, D. Schlaak und K. Wannack recherchierten im Internet, identifizierten Werktitel und beschafften Literatur. Auch H. Baumann und B. Fröhlich von der Bibliothek der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Teilbibliothek Griechisch-römische Altertumskunde, leisteten Hilfe.
Was die technische Seite der Transkription betrifft, so wurden Wortlaut, Orthographie und Zeichensetzung der Originale möglichst beibehalten. So erklären sich auch Sätze, die ohne Punkt enden, fehlende Klammern, mit einem kleinen Buchstaben beginnende Substantive (Crusius ist damit ganz der Herausgeber des Philologus dieser Jahre) oder auch Zitate mit unvollständigen Ausführungszeichen. Meyer schreibt tatsächlich „Gemalin“ und „Gemahlin“ oder „müßte“ neben „müsste“ usw. Namentlich bei Meyers Texten war nicht immer klar, ob Wörter getrennt oder zusammengeschrieben, „gern“ oder „gerne“, „sehn“ oder „sehen“ gemeint war. „Colleg-gelder“ und „Plato-briefe“ sind nicht etwa Rest inkonsequenter Silbentrennung am Computer.
In vielen Fällen schien es leserfreundlich, Abbreviaturen aufzulösen. Weil Meyer die für Ergänzungen von Bearbeiterhand eingebürgerten eckigen Klammern selbst gern alternativ zu runden benutzt, konnten sie hierfür nicht eingesetzt werden. Um nicht auf geschweifte Klammern zurückgreifen zu müssen, wurden Meyers Abkürzungen wie „Entwickelg“, , „Vf-ändg“, „Kge“ (letzteres steht für „Könige“), die so bezeichnend sind für sein oft gehetztes Briefschreiben, stillschweigend aufgelöst, ebenso Crusius’ „Lg.“ für „Litteraturgeschichte“ und dergleichen. Abkürzungen, die den an diesen Texten Interessierten ohnehin vertraut sind, blieben dagegen erhalten, so „Thuk.“ für „Thukydides“, „G. d. A.“ mit seinen Varianten für Meyers „Geschichte des Altertums“ und „Rh. M.“ für das „Rheinische Museum“.
Beide Korrespondenzpartner schreiben Griechisch oft ohne Akzente und Hauchzeichen oder begehen dabei Nachlässigkeiten; um das Kolorit der Texte zu bewahren, verboten sich hier ein vorwitziges „sic, Hg.“ oder stillschweigende Korrektur. Ebenso blieben die französischen oder englischen Wendungen, die Crusius gern einmal einflicht, unverbessert. Nur wo auffällige Falschschreibung vorliegt, schien ein Hinweis in den „zusätzlichen Bemerkungen“ zum jeweiligen Dokument angebracht.
Die Transkription vereinfacht notgedrungen: z. B. die hochgesetzten einfachen Gänsefüßchen nachzuahmen, wie sie Crusius fast durchweg bevorzugt, hätte zu großen technischen Aufwand erfordert. Auf den Abkürzungsstrich über nur einem m wie z. B. in „komme“ oder „Mommsen“ wurde in der Transkription verzichtet. Kleinschreibung nach satzschließenden Zeichen, wenn die Sache drängend formuliert ist, wird dem Leser als Brauch der Zeit vertraut sein.
Offenkundig versehentliche Auslassungen wurden, um die Lesbarkeit zu fördern, nachgetragen; auch sie sind in den „zusätzlichen Bemerkungen“ gekennzeichnet worden.
Die Crusius-Autographen weisen fast sämtlich Lochungen auf. Ließen sich die so entstandenen Textlücken problemlos ergänzen, geschah das stillschweigend. Wo Varianten möglich schienen, findet sich ein Hinweis des Herausgebers. Alle Briefschlüsse sind vereinfacht, ohne die Abstufungen der Originale, wiedergegeben. Auch wurde darauf verzichtet, die häufigen Unter- und seitlichen Anstreichungen, mitunter auch Fragezeichen am Rande von Crusius’ Hand eigens zu vermerken.
Wenn schließlich Crusius oder Meyer einen Personennamen versehentlich falsch geschrieben oder nur auf eine ungenannte Person angespielt haben, so folgt (diesmal in eckigen Klammern) der Name korrekt geschrieben (und im Nominativ) bzw. die Person wird so mit ihrem Namen bezeichnet. Das mag manchem den Lesespaß verderben, ist aber für eine erfolgreiche Suche nach dem Betreffenden unerläßlich.
Wer die Briefe und Postkarten aus der Zeit liest, da Crusius als eifriger und kritischer Mitleser der Korrekturbogen von Meyers Geschichte des Altertums tätig war, der wird das Bedürfnis verspüren, auch die Notizen von Crusius an den Rändern dieser Bogen zu Gesicht zu bekommen, zumal sich Meyer in seinen Antwortschreiben häufig darauf bezieht, ja in einzelnen Fällen eigene Gegenbemerkungen in sein Arbeitsexemplar einträgt. Diese Marginalien hier mitzuliefern, überschreitet allerdings den Rahmen des DFG-Projekts und mußte daher unterbleiben.
G. Audring
Berlin, im Oktober 2002
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