Abgeschlossene Dissertation: Die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenhilfe in der Zeit des Nationalsozialismus 1933-1945 (Henry Marx)
Franz Neumann schrieb bereits während des Krieges in seinem Werk „Behemoth“: „Der Nationalsozialismus unterscheidet sich am schärfsten durch die Kontrolle des Arbeitsmarktes von einer demokratischen Gesellschaft. Der Arbeiter besitzt keine Rechte. Die potentielle und aktuelle Macht des Staates über den Arbeitsmarkt ist so umfassend, wie sie nur sein kann.“ (Neumann, 1984, S. 395.) Die Beherrschung des Arbeitsmarktes und der Arbeitswelt wurde durch eine Vielzahl von Organisationen bewerkstelligt. Bei der wichtigsten Organisation handelte es sich keineswegs um eine neue, von den Nationalsozialisten geschaffene, sondern um die deutsche Arbeitsverwaltung in Form der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (RfAA) und der ihr nachgeordneten Arbeitsämter.
Die RfAA wurde mit dem „Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ 1927 geschaffen. Da die Arbeitslosenversicherung die Erwerbslosenfürsorge ersetzte und somit versicherten Arbeitslosen zum ersten Mal überhaupt einen Rechtsanspruch auf Unterstützung garantierte, gilt diese Reform bis heute als die sozialpolitische Errungenschaft der Weimarer Republik.
Unter den Nationalsozialisten erfuhr die Reichsanstalt eine fundamentale Wandlung ihrer Aufgaben, ihrer Handlungsfelder und –weisen. Nach und nach strebte die Reichsanstalt die Kontrolle, Erfassung und Lenkung aller Arbeitskräfte im Reich an. Seit 1934/5 kanalisierte sie im Einklang mit der Rüstungspolitik Arbeitskräfte in strategisch wichtige Sektoren der Wirtschaft. Ab 1939 kam ihr eine entscheidende Rolle bei der Organisation der Kriegswirtschaft zu, und sie hatte in dieser Funktion großen Anteil am nationalsozialistischen Zwangsarbeitssystem.
Das Forschungsprojekt untersucht diesen Wandel im Verwaltungshandeln der Reichsanstalt. Neben personellen und strukturellen Veränderungen wird der Frage nachgegangen, wie sich die Reichsanstalt in das nationalsozialistische Herrschaftsgebilde einfügte und zu behaupten versuchte.
Bei dem Thema handelt es sich um ein Teilprojekt des Forschungsprojektes zur Aufarbeitung der Geschichte des Reichsarbeitsministeriums in der Zeit des Nationalsozialismus.
Betreuer: Prof. Dr. Michael Wildt (HU Berlin)/ Prof. Dr. Kiran Patel (Maastricht)
Kontakt: henry.marx@hu-berlin.de