Nina Kreibig: Monarchisches Erbe in der neuen Republik. Der Wittelsbacher Ausgleichsfonds 1918-1933
- Projektleitung: Prof. Dr. Birgit Aschmann
- Bearbeiterin: Dr. Nina Kreibig
- Mittelgeber: Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Laufzeit: 36 Monate, seit März 2021
Mit der Ausrufung der Republik kamen 1918 nicht nur das preußische König- und das deutsche Kaiserreich an ein Ende, sondern auch die anderen Monarchien in Deutschland. Fraglich war allerdings zunächst, wie man mit den dynastischen Familien umgehen sollte. Ihre Ansprüche auf finanzielle Versorgung und die Zuweisung von Schlössern und Villen als Wohnsitz wurden während der Weimarer Republik durch Abkommen mit den Ländern geregelt. 1923 kam im Freistaat Bayern eine Einigung mit dem Haus Wittelsbach zustande, indem der Wittelsbacher Ausgleichsfonds (WAF) als Stiftung öffentlichen Rechts mit dem Ziel errichtet wurde, einen Teil des vormaligen Besitzes (Schlösser, Kunstwerke, Grund- und Hausbesitz) zu verwalten und zu bewirtschaften. Die Erträge standen auch den Wittelsbachern zur privaten Nutzung zur Verfügung. Die Entstehung und Geschichte des WAF soll in diesem Projekt erstmals systematisch analysiert werden, wofür u.a. noch niemals zuvor genutzte Quellen aus dem Hausarchiv herangezogen werden können.
Dabei werden die maßgeblichen Akteure auf Seiten des Freistaates und der ehemaligen Herrscherfamilie ebenso beleuchtet wie die prägenden wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen und Ereignisse, die auf die Verhandlungen des Abkommens und weitere Streitfragen in der zweiten Hälfte der Weimarer Republik Einfluss nahmen. Herausgearbeitet wird die Relevanz des WAF für die politische Stabilisierung in der Weimarer Republik, was nicht zuletzt durch den Ausgleich der Interessen von Monarchie-Anhängern und Kritikern der Monarchie erreicht werden konnte. Deutlich wird zugleich, inwiefern monarchische Elemente auch in der jungen Republik durch die gewählte Stiftungsform überdauerten. Ein besonderer Schwerpunkt gilt dabei der Frage, wie mit den Kunstwerken aus dem einstigen Besitz des Königshauses umgegangen wurde.