Sprachkenntnisse und -nachweise
Für einen Erasmus-Aufenthalt werden ausreichende Sprachkenntnisse vorausgesetzt, damit das akademische Vorhaben gelingen kann.
Der Sprachnachweis hierfür muss für die Sprache erbracht werden, in der an der Universität bzw. den Universitäten Deiner Wahl unterrichtet wird. Erfolgt die Lehre ausschließlich oder im ausreichenden Maße auf Englisch, obwohl dies nicht die Landessprache ist, so reicht ein Nachweis für Englisch. Hierbei wird ohne Pflicht empfohlen, die jeweilige Landessprache zusätzlich zu lernen.
Gemäß den Richtilinien des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) muss das Sprachniveau bei mindestens B2 liegen.
Als Nachweis werden z.B. anerkannt:
- Zeugnisse des Sprachenzentrums (HU-Sprachzeugnis)
- DAAD-Sprachzeugnisse
- Unicert II und höher
- TOEFL
- IELTS
- Cambridge Certificate
- die mindestens mit "befriedigend" bestandene Sprachpraxis-Zwischenprüfung im entsprechenden Studiengang (z.B. bei BA/MA Geschichte und Englisch/ Französisch/ Spanisch mit Lehramtsoption)
Entsprechende Sprachtests können am Sprachenzentrum der Humboldt-Universität zu Berlin absolviert werden. Der Nachweis sollte nicht älter als zwei Jahre sein. Mehr Informationen über Sprachgutachten findest du auf der Webseite des Sprachenzentrums.
BITTE kontaktiert so früh wie möglich das Sprachenzentrum für einen Termin, da diese besonders in den Bewerbungszeiträumen schnell ausgebucht sind!
Unzureichend sind Abiturzeugnisse!